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Dritte DIMR-Fachtagung „Menschenrechte in der betreuungsgerichtlichen Praxis: die UN-Behindertenrechtskonvention" am 11. November 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Welche Bedeutung hat die UN-Behindertenrechtskonvention für die betreuungsrechtliche Praxis? Und welche Chancen bietet die aktuelle Betreuungsrechtsreform für die Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieften Rechte? Diese Fragen standen im Fokus einer öffentlichen Fachtagung, die am 11. November 2021 von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin hybrid veranstaltet wurde.

Nach der Vorstellung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projekts diskutierten Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, Justiz und Bundesregierung gemeinsam über das Potenzial der Betreuungsrechtsreform für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.