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Zweite DIMR-Fachtagung „Potenzial und Grenzen der UN-Behindertenrechtskonvention für die gerichtliche Praxis“ am 9. November 2018 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin

Welches Potenzial und welche Grenzen stellt die UN-Behindertenrechtskonvention für die gerichtliche Praxis in Deutschland dar? Und welche Erfahrungen haben Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit bzw. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Sozialrechts im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konvention gesammelt? Diese Fragen standen im Fokus der nicht-öffentlichen zweiten Fachtagung, die am 9. November 2018 von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin veranstaltet wurde.

Repräsentantinnen und Repräsentanten der Sozialgerichtsbarkeit diskutierten mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Landesministerien, Behörden, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie des BMAS.