Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Erste DIMR-Fachtagung „Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis“ am 6. März 2015 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin

Welche Bedeutung hat die UN-Behindertenrechtskonvention für die Sozialgerichtsbarkeit in ihrer täglichen Arbeit? Und wie können Richterinnen und Richter noch stärker für die Verpflichtungen Deutschlands aus dem völkerrechtlichen Übereinkommen sensibilisiert werden? Diese Fragen standen im Fokus einer nichtöffentlichen Fachtagung, die am 6. März 2015 von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin veranstaltet wurde.

Spitzenrepräsentantinnen und -repräsentanten der Sozialgerichtsbarkeit diskutierten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft den Umgang deutscher Gerichte mit der Konvention.