Aktionspläne

Die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich an alle staatlichen Stellen und verpflichtet sie zur Umsetzung. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung soll deshalb ergänzt werden durch weitere Aktionspläne insbesondere der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung wirbt deshalb für die Erstellung eigener Aktionspläne und für die Einrichtung eigener Anlaufstellen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und unterstützt ausdrücklich die von vielen Ländern und Kommunen bereits begonnenen Aktivitäten auf diesem Gebiet.
Die Bundesregierung möchte deshalb auch Leistungserbringer, Leistungsträger, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Akteure der Zivilgesellschaft einladen, sich an der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beteiligen.


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