Menschen mit einer Schwer-Behinderung bekommen einen
Schwer-Behinderten-Ausweis.
Was steht alles in dem Behinderten-Ausweis?
Wie schwer ist die Behinderung?
Im Behinderten-Ausweis steht eine Zahl zwischen 20 und 100.
Das ist der Grad der Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist die Person schwer-behindert.
Mit dem Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile nennt man auch: Nachteils-Ausgleiche
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Abkürzung ist: SGB IX
Wo bekomme ich den Behinderten-Ausweis?
Den Ausweis bekommen Sie beim Versorgungs-Amt
von Ihrem Wohn-Ort.
Dort können Sie einen Antrag für den Ausweis schreiben.
Wie sieht der Ausweis aus?
Es gibt 2 Ausweise.
Es gibt den grünen Behinderten-Ausweis.
Auf der Vorder-Seite steht: Für wie lange ist der Ausweis.
Wie lange gilt der Ausweis.
Und es gibt den grün-roten Behinderten-Ausweis.
Man sagt auch: der Freifahrt-Ausweis.
Mit diesem Ausweis können Sie kostenlos mit der Bahn fahren.
Den grün-roten Ausweis können bekommen zum Beispiel:
Menschen mit einer Geh-Behinderung - hilflose Menschen
- Gehörlose Menschen
- Blinde Menschen
Auf der Rück-Seite von dem Ausweis steht:
- Wie schwer ist die Behinderung.
Das ist der Grad der Behinderung.
Das ist eine Zahl von 20 bis 100. - Seit wann gilt der Ausweis.
Mit dem Ausweis haben sie Vorteile.
Zum Beispiel:
Vielleicht können Sie kostenlos mit Bus oder Bahn fahren.
Oder Sie können auf Behinderten-Parkplätzen parken.
Dafür brauchen Sie ein Merk-Zeichen.
Merk-Zeichen im Behinderten-Ausweis
Auf der Rück-Seite vom Behinderten-Ausweis
stehen vielleicht Merk-Zeichen.
Damit können Sie Vorteile bekommen.
Das ist das
Merkzeichen
| Was heißt das? |
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G | Geh-Behinderung |
aG | außer-gewöhnliche Geh-Behinderung |
H | Hilflos |
Bl | Blind oder Seh-Behinderung |
Gl | Gehörlos |
B | Begleit-Person
Sie können eine Begleit-Person kostenlos mitnehmen.
Zum Beispiel im Bus oder in der Bahn.
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RF | Rund-Funk
Sie können eine Gebühren-Befreiung für Radio und Fernsehen bekommen.
Vielleicht auch für den Telefon-Anschluss.
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1. Kl | 1. Klasse.
Sie können mit einer Fahr-Karte für die 2. Klasse in der 1. Klasse Zug fahren.
Das gilt nur für Züge von der Deutschen Bahn.
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TBl | Taubblind |
Freifahrt-Ausweis
Der Freifahrt-Ausweis ist grün-rot.
Mit dem Freifahrt-Ausweis können Sie
kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
Dafür brauchen Sie ein Beiblatt und eine Wertmarke.
Für das Beiblatt können Sie beim Versorgungs-Amt einen Antrag schreiben.
Die Wertmarke bekommen Sie auch dort.
Die Wertmarke müssen Sie bezahlen.
Wo können Sie kostenlos fahren?
Es gibt jetzt eine neue Regelung.
Sie können jetzt mit allen Zügen im Nah-Verkehr der
Deutschen Bahn kostenlos fahren. Das sind zum Beispiel:
- die Regional-Bahn (RB)
- der Regional-Express (RE)
- der Inter-Regio-Express (IRE)
- die S-Bahn
Sie können jetzt in ganz Deutschland kostenlos fahren.
Nicht mehr nur in der Nähe von Ihrem Wohn-Ort.
Die alten Strecken-Verzeichnisse gelten nicht mehr.
Den Ausweis verlängern
Auf der Vorder-Seite vom Behinderten-Ausweis steht,
bis wann der Ausweis geht.
Sie müssen spätestens 3 Monate vorher den Ausweis verlängern.
Dazu müssen Sie einen Antrag an das Versorgungs-Amt schreiben.
Sie können den Ausweis 2 mal verlängern.
Danach brauchen Sie einen neuen Ausweis.