Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Der Schwer-Behinderten-Ausweis

Stand: 20.05.2019

Der Schwer-Behinderten-Ausweis

Menschen mit einer Schwer-Behinderung bekommen einen
Schwer-Behinderten-Ausweis.

Was steht alles in dem Behinderten-Ausweis?

Wie schwer ist die Behinderung?
Im Behinderten-Ausweis steht eine Zahl zwischen 20 und 100.
Das ist der Grad der Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist die Person schwer-behindert.

Zeichen Paragraph (Langebeschreibung verfügbar)

Mit dem Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile nennt man auch: Nachteils-Ausgleiche
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Abkürzung ist: SGB IX

Wo bekomme ich den Behinderten-Ausweis?

Ein Mann sitzt am Schreib-Tisch mit Computer und vielen Akten-Ordnern. (Langebeschreibung verfügbar)

Den Ausweis bekommen Sie beim Versorgungs-Amt
von Ihrem Wohn-Ort.
Dort können Sie einen Antrag für den Ausweis schreiben.

Wie sieht der Ausweis aus?
Es gibt 2 Ausweise.

Es gibt den grünen Behinderten-Ausweis.
Auf der Vorder-Seite steht: Für wie lange ist der Ausweis.
Wie lange gilt der Ausweis.

Schwerbehindertenausweis

Und es gibt den grün-roten Behinderten-Ausweis.
Man sagt auch: der Freifahrt-Ausweis.
Mit diesem Ausweis können Sie kostenlos mit der Bahn fahren.
Den grün-roten Ausweis können bekommen zum Beispiel:

  • Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ohne Behinderung (Langebeschreibung verfügbar)

    Menschen mit einer Geh-Behinderung
  • hilflose Menschen
  • Gehörlose Menschen
  • Blinde Menschen

Auf der Rück-Seite von dem Ausweis steht:

  • Wie schwer ist die Behinderung.
    Das ist der Grad der Behinderung.
    Das ist eine Zahl von 20 bis 100.
  • Seit wann gilt der Ausweis.

Mit dem Ausweis haben sie Vorteile.

Straßenbahn (Langebeschreibung verfügbar)

Zum Beispiel:
Vielleicht können Sie kostenlos mit Bus oder Bahn fahren.
Oder Sie können auf Behinderten-Parkplätzen parken.

Dafür brauchen Sie ein Merk-Zeichen.

Merk-Zeichen im Behinderten-Ausweis

Auf der Rück-Seite vom Behinderten-Ausweis
stehen vielleicht Merk-Zeichen.
Damit können Sie Vorteile bekommen.

Das ist das

Merkzeichen

Was heißt das?
GGeh-Behinderung
aGaußer-gewöhnliche Geh-Behinderung
HHilflos
BlBlind oder Seh-Behinderung
GlGehörlos
B

Begleit-Person

Eine Frau steht hinter einem Mann im Rollstuhl  (Langebeschreibung verfügbar)

Sie können eine Begleit-Person kostenlos mitnehmen.

Zum Beispiel im Bus oder in der Bahn.

RF

Rund-Funk

Fernseher (Langebeschreibung verfügbar)

Sie können eine Gebühren-Befreiung für Radio und Fernsehen bekommen.

Vielleicht auch für den Telefon-Anschluss.

1. Kl

1. Klasse.

Ein Zug steht am Bahnhof. (Langebeschreibung verfügbar)

Sie können mit einer Fahr-Karte für die 2. Klasse in der 1. Klasse Zug fahren.

Das gilt nur für Züge von der Deutschen Bahn.

TBlTaubblind

Freifahrt-Ausweis

Der Freifahrt-Ausweis ist grün-rot.
Mit dem Freifahrt-Ausweis können Sie
kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
Dafür brauchen Sie ein Beiblatt und eine Wertmarke.

SB-Ausweis Beiblatt

Für das Beiblatt können Sie beim Versorgungs-Amt einen Antrag schreiben.
Die Wertmarke bekommen Sie auch dort.
Die Wertmarke müssen Sie bezahlen.

Wo können Sie kostenlos fahren?

Es gibt jetzt eine neue Regelung.
Sie können jetzt mit allen Zügen im Nah-Verkehr der
Deutschen Bahn kostenlos fahren. Das sind zum Beispiel:

  • die Regional-Bahn (RB)
  • der Regional-Express (RE)
  • der Inter-Regio-Express (IRE)
  • die S-Bahn

Sie können jetzt in ganz Deutschland kostenlos fahren.
Nicht mehr nur in der Nähe von Ihrem Wohn-Ort.
Die alten Strecken-Verzeichnisse gelten nicht mehr.

Den Ausweis verlängern

Auf der Vorder-Seite vom Behinderten-Ausweis steht,
bis wann der Ausweis geht.
Sie müssen spätestens 3 Monate vorher den Ausweis verlängern.
Dazu müssen Sie einen Antrag an das Versorgungs-Amt schreiben.

Sie können den Ausweis 2 mal verlängern.
Danach brauchen Sie einen neuen Ausweis.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon