Das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen.
Mit der Wohngeldreform zum 1.1.2023 wurde etwas historisch Einmaliges geschaffen: Das Wohngeld wurde im Schnitt verdoppelt, der Empfängerkreis verdreifacht. Das gab es so noch nie im Wohngeld.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von mehreren Faktoren:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf,
- der Höhe der Miete oder Belastung, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig ist.
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung sieht das Wohngeldgesetz festgelegte Freibeträge vor. Auch Heimbewohnerinnen bzw. -bewohner können Wohngeld beantragen, wenn sie dauerhaft in einem nach Landesrecht als Heim oder einer entsprechend bestimmten Wohnform untergebracht sind.
Sie erhalten Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Kriegsopferfürsorge? Dann bekommen Sie statt des Wohngeldes Ihre angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen der jeweiligen Transferleistung. Sie erhalten so die Unterkunftskosten aus einer Hand. Dies vermeidet verwaltungsaufwändige Erstattungsverfahren zwischen den verschiedenen Leistungsträgern.
Die Einkommensgrenzen und die Höchstbeträge für die zuschussfähige Miete oder Belastung richten sich nach dem Mietenniveau der jeweiligen Gemeinde. Die aktuelle Tabelle mit den Mietenstufen können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen einsehen. Dort finden Sie auch einen Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie einen möglichen Anspruch vorab ermitteln können.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die Ihnen die zuständige Stelle erteilt, wenn Sie die für einen Bezug einer Sozialwohnung maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die zuständige Stelle kann Ihnen auch Auskunft über die maßgeblichen Einkommensgrenzen geben, die in der Regel die Länder festlegen. Liegen die Voraussetzungen vor, haben Sie einen Anspruch auf einen WBS. Allerdings haben Sie – auch mit WBS – keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung, da die/der Vermieter*in in der Regel die Auswahl aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen trifft. Zudem übertrifft die Zahl der Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften gefördert wurden. Sie dürfen nur an Haushalte vermietet werden, die eine Wohnberechtigungsschein vorlegen können.
Wohngeld
Durch das Wohngeldgesetz (WoGG) können Menschen Mietzuschüsse erhalten. Seit dem 1.1.2023 wurde das Wohngeld stark verbessert. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete sowie dem Gesamteinkommen. Wie hoch der jeweilige Wohngeldanspruch ist, lässt sich in Wohngeldtabellen nachschlagen.
Nach dem WoGG dient das Wohngeld dazu, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss zu Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Bauen und Wohnen - Barrierefrei Wohnen".