Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Wohnberechtigungsschein

Stand: 23.02.2023

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die Ihnen die zuständige Stelle erteilt, wenn Sie die für einen Bezug einer Sozialwohnung maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die zuständige Stelle kann Ihnen auch Auskunft über die maßgeblichen Einkommensgrenzen geben, die in der Regel die Länder festlegen. Liegen die Voraussetzungen vor, haben Sie einen Anspruch auf einen WBS. Allerdings haben Sie – auch mit WBS – keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung, da die/der Vermieter*in in der Regel die Auswahl aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen trifft. Zudem übertrifft die Zahl der Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen.
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften gefördert wurden. Sie dürfen nur an Haushalte vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon