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Rehabilitationssport

Stand: 20.05.2019

Rehabilitationssport

Wer verordnet und finanziert den Reha-Sport?

Reha-Sport verordnet der Arzt bzw. die Ärztin. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte übernehmen Rehabilitationssport im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation als Pflichtleistung. Der Umfang der Leistungen ist abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung.

Die Voraussetzungen:

  • Bereits während dieser Leistung haben Ärzte festgestellt, dass Rehabilitationssport notwendig ist.
  • Sie beginnen den Rehabilitationssport innerhalb von drei Monaten, nachdem die Leistung zur medizinischen Rehabilitation beendet ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte übernimmt Rehasport in der Regel bis zu sechs Monate, längstens bis zu 12 Monate.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Rehabilitationssport eine Maßnahme zur Nachsorge. Sie soll die weitere Genesung nach einer medizinischen Rehabilitation vorantreiben. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Nach einer Erkrankung oder auch aufgrund einer angeborenen Behinderung kann die physische Leistungsfähigkeit gefährdet sein. Dann kann Rehasport dazu beitragen, Akutphasen zu überbrücken und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehasports in der Regel 50 Übungseinheiten (Richtwert), die Erkrankte in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch nehmen können.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen Rehabilitationssport und Funktionstraining im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie können diese ergänzend zu medizinischen Maßnahmen wahrnehmen, aber auch im Anschluss an diese. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Dauer des Anspruchs auf Rehabilitationssport grundsätzlich nicht begrenzt. Sie kann Rehabilitationssport daher auch wiederholt gewähren.

Ärztinnen und Ärzte verordnen im Allgemeinen bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche. Maßgeblich sind die Verhältnisse des Einzelfalls, daher gelten die oben genannte Angaben nur als Richtwerte. Reha-Sport soll in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Er ist daher nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining zu machen. Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden.
Wenn Sie eine bestimmte Erkrankung oder Behinderung haben, können Sie gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprechen, ob die Teilnahme am Reha-Sport ratsam ist und empfohlen wird. Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus inklusive einer Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.

Bevor Sie mit dem Reha-Sport beginnen können, muss der zuständige Rehabilitationsträger, z. B. die Krankenkasse, dies genehmigen. Dazu müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse einreichen. Diese teilt mit, ob sie die Übernahme der Kosten bewilligt.

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Inhalt des Dossiers

  1. Was ist Reha-Sport?
  2. Was sind die Ziele des Reha-Sports?
  3. An wen richtet sich der Reha-Sport?
  4. Wer verordnet und finanziert den Reha-Sport?
  5. So finden Sie eine geeignete Reha-Sportgruppe
  6. Deutscher Behindertensportverband – Fachverband für Reha-Sport
  7. Kurse für Frauen, die das Selbstbewusstsein stärken
  8. Die Initiative „IN FORM“

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

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030 221 911 006

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