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Schwerbehinderung und Ausweis

Übersicht über die auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkten gesundheitlichen Merkmale
MerkzeichenErläuterung
GBewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung
HHilflos
BlBlind
GlGehörlos
BBerechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
RFRundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung möglich
1. KlBerechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
TBlTaubblind

Der Ausweis hat die Grundfarbe grün. Ein Ausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt, ist grün-orange.

Der Schwerbehindertenausweis wird als Plastikkarte ausgestellt. Er enthält:

  • Braille-Schrift: Blinde können ihren Ausweis an der Buchstabenfolge "sch-b-a" erkennen.
  • Praktisch im Ausland: Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache hilft auf Reisen. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit nicht verbunden. Der englische Hinweis erleichtert aber den Nachweis im Ausland, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen gibt (z.B. ermäßigter Eintritt).

Ansicht des neuen Schwerbehindertenausweises

Schwerbehindertenausweis im Ausland

Der Schwerbehindertenausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen in Deutschland zustehen. Gültigkeit hat er folglich nur in Deutschland, genauso wie entsprechende ausländische Ausweise keine Gültigkeit in Deutschland haben. In den letzten Jahren sind immer wieder Forderungen laut geworden, in der Europäischen Union einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis einzuführen. Ein solcher Ausweis käme aber nur dann in Betracht, wenn der berechtigte Personenkreis der behinderten Menschen und die ihnen eingeräumten Sozialleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union annähernd gleich wären. Dies ist aber gegenwärtig nicht der Fall. Die Regelungen in den Mitgliedstaaten über Sozialleistungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen sind vielmehr sehr unterschiedlich.

Der deutsche Schwerbehindertenausweis enthält aber einen Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache. Damit wird der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft im nichtdeutschsprachigen Ausland erleichtert, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen gibt (z. B. ermäßigter Eintritt). Auch dies ist ein Weg, Nachteilsausgleiche im Ausland leichter in Anspruch nehmen zu können.

Für weitere Informationen und Antragsformulare zum Schwerbehindertenausweis klicken Sie hier

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030 221 911 006

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