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Informationen für Verwaltungen: Inklusionsvereinbarung

Inklusionsvereinbarungen sollen die betriebliche Integrations- bzw. Inklusionsarbeit und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben unterstützen. Sie werden zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat vereinbart.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Inklusionsvereinbarung, die als Anregung für eine eigene Vereinbarung dienen kann.

Inklusionsvereinbarung

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon