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Steuerliche Erleichterungen

Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen können die ihnen durch ihre Behinderungen entstandenen Aufwendungen bei der Einkommensteuer geltend machen und ihre finanziellen Nachteile zumindest teilweise durch steuerliche Erleichterungen mildern.

So können sie etwa bei der Einkommensteuer pauschalierte Beträge je nach Grad der Behinderung, besondere Aufwendungen oder Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten steuermindernd geltend machen. Abhängig von der Behinderung ist auch eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer möglich.
Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon