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Berufliche Teilhabe

Stand: 20.05.2019

Berufliche Teilhabe

Unterstützte Beschäftigung

Einige Menschen können wegen ihrer Behinderung keine Ausbildung absolvieren. Für sie kommt gegebenenfalls die Unterstützte Beschäftigung infrage. Dabei erhalten sie eine Beschäftigung in einem Unternehmen, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Nach dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ werden sie dort so lange eingearbeitet und unterstützt, bis sie einen Arbeitsvertrag abschließen können. Das eröffnet ihnen neue Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Zuständig für diese Qualifizierung sind die Rehabilitationsträger, meist die Agentur für Arbeit. Viele Menschen mit Behinderungen brauchen aber auch nach dieser Phase noch Unterstützung. Diese leisten in der Regel die Integrationsämter in Form der Berufsbegleitung.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere behinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen, aber auch Menschen, bei denen sich im Laufe ihres Berufslebens eine Behinderung einstellt.

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Inhalt des Dossiers

  1. Die Integrationsfachdienste
  2. Integrationsprojekte
  3. Berufliche Trainingszentren
  4. Unterstützte Beschäftigung
  5. Die berufliche Weiterbildung
  6. Werkstätten für behinderte Menschen
  7. Leistungen zur Berufsförderung
  8. Berufsförderungswerke

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon