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Beantragung

Stand: 20.05.2019

Beantragung

Auf den ersten Blick wirken die unterschiedlichen Zuständigkeiten der einzelnen Träger etwas verwirrend. Doch so kompliziert ist es nicht. Denn alle Träger sind zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Ihnen sollen keine Nachteile entstehen.

Zuständigkeit klären

Es ist nicht immer ganz einfach, den zuständigen Reha-Träger für die gewünschte Leistung zu finden. Deswegen können Sie den Antrag auf eine Teilhabe-Leistung bei jedem Träger stellen. Dieser Träger entscheidet dann innerhalb von 14 Tagen, ob er selbst für die beantragte Leistung zuständig ist. Übernimmt ein anderer Träger diese Entscheidung, leitet er Ihren Antrag automatisch weiter. Der endgültig zuständige Träger klärt dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilhabeleistung erfüllen und erbringt die erforderliche Leistung. Einen neuen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Auswahl der Leistungen

Der zuständige Rehabilitationsträger stimmt mit Ihnen die erforderlichen Leistungen zur Teilhabe ab. Wenn sich die Rehabilitation aus mehreren Leistungen verschiedener Reha-Träger zusammensetzt, beteiligt er die entsprechenden Träger. Mit Ihnen gemeinsam stellt er die Leistungen zur Teilhabe schriftlich zusammen und passt sie entsprechend Ihrer Entwicklung an.
Mütter und Väter mit Behinderungen haben häufig besondere Bedürfnisse, da sie ihren Erziehungsaufgaben nachkommen müssen. Auch darauf achtet der zuständige Träger. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, an wohnortnahen Teilzeitangeboten teilzunehmen, die Kinder zum Rehabilitationsport mitzunehmen oder eine Haushaltshilfe zu erhalten.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon