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Sonderfahrdienste

Stand: 20.05.2019

Sonderfahrdienste

Viele Städte, Gemeinden und Träger der freien Wohlfahrtsverbände haben besondere Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Rehabilitationsträger die Benutzungskosten für diese Fahrdienste – zum Beispiel, wenn ein Mensch mit Behinderungen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen.

Der TÜV und die DEKRA haben gemeinsam ein bundesweit einheitliches Zertifikat „sicherer Kranken- und Behindertentransfer“ entwickelt. Es dokumentiert die Qualität und Verkehrssicherheit in Busunternehmen. Anhand von über 50 Prüfpunkten lässt sich das betriebsinterne Qualitätsmanagement von Bus- und Sonderfahrdienstunternehmen kontrollieren – im Umgang mit den Fahrzeugen, dem Fahrpersonal und den Fahrgästen. Von der Zertifizierung profitieren somit vor allem die Fahrgäste. Das Gütesiegel verdeutlicht, dass das zertifizierte Unternehmen einen hohen Anspruch in Bezug auf Sicherheit und Qualität hat.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon