Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) im Gaststättengesetz verknüpft eine Konzession im Gastgewerbe mit Barrierefreiheit. Zudem sieht das BGG vor, dass anerkannte Behindertenverbände und Unternehmensverbände freiwillige Zielvereinbarungen treffen. Eine bundesweite Zielvereinbarung regelt barrierefreie gastgewerbliche Angebote in Deutschland (inklusive Checklisten und Seminarangebote).
Zielvereinbarung
2005 wurde die erste – und bislang einzige - bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit unterzeichnet. Mit dabei waren der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), der Hotelverband Deutschland (IHA) sowie die Verbände für Menschen mit Behinderungen. Gäste mit Behinderungen sollen über barrierefreie gastgewerbliche Angebote in Deutschland bestmöglich informiert werden. Deshalb haben die Verhandlungspartner die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie standardisiert. Dabei werden die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigt. Hoteliers und Gastronomen können anhand von Checklisten die Standards im eigenen Betrieb überprüfen. Die barrierefreien Angebote sind nach dem neuen Standard im Deutschen Hotelführer sowie im IHA-Hotelführer Hotels Deutschland gekennzeichnet. Ferner sind die neuen Kriterien der Barrierefreiheit auch in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung eingegangen. Darüber hinaus erarbeitet und koordiniert die NatKo Maßnahmen, um einen Tourismus für Alle zu fördern – gemeinsam mit den Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderungen, der Wirtschaft und Politik
nach oben
„Reisen für Alle“
„Reisen für Alle“ ist das bundesweit gültige Kennzeichnung- und Zertifizierungssystem im Bereich Barrierefreiheit. Erstmals werden für die Gäste notwendige Informationen durch ausgebildete Erheber erfasst und mit klaren Qualitätskriterien bewertet. Diese wurden in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betroffenenverbänden sowie touristischen Akteuren entwickelt.
Die detaillierten und geprüften Informationen zur Barrierefreiheit des Angebotes/Objektes können von den Gästen eingesehen werden und schaffen so mehr Transparenz und Verlässlichkeit.
Auf der Website https://www.reisen-fuer-alle.de/ finden Sie die zertifizierten Angebote und können diese auch nach bestimmten Kategorien, wie beispielsweise Beherbergungsbetrieb oder Gastronomie filtern.
nach oben
Die Kennzeichnung
Das bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ basiert auf umfangreichen Kriterien zur Sicherung hoher branchenübergreifender Qualitätsstandards. Diese sind gemeinsam von Betroffenenverbänden und touristischen Verbänden erarbeitet worden.
Das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Personengruppen vorliegen.
Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ basiert auf „Information zur Barrierefreiheit“ und bedeutet, dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind.
Das Logo „Barrierefreiheit geprüft“ wird um Piktogramme ergänzt. Sie signalisieren, für welche Personengruppen die Qualitätskriterien ganz oder teilweise erfüllt werden.
|
|
|
|
Menschen mit Gehbehinderung | Rollstuhlfahrer | Menschen mit Hörbehinderung | Gehörlose Menschen |
|
|
| |
Menschen mit Sehbehinderung | Blinde Menschen | Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen | |
Die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ gibt es in zwei Qualitätsstufen:
„Barrierefreiheit geprüft: teilweise barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe teilweise erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer teilweise barrierefrei. Das „i“ im Piktogramm signalisiert, dass man noch einmal genauer nachlesen sollte, ob das Angebot den eigenen Ansprüchen genügt.
„Barrierefreiheit geprüft: barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei.