Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Ferien- und Freizeitparks

Die meisten Ferien- und Freizeitparks sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Die Erlebnisparks sind überwiegend barrierefrei ausgestattet. Sie gewähren meist Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.

Manche Fahrattraktionen dürfen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer aus Sicherheitsgründen nicht nutzen. Insbesondere die größeren Freizeitparks haben aber viele Fahrgeschäfte und Attraktionen, die sich auch für diese Zielgruppe eignen.

Viele Parks bieten außerdem Vergünstigungen und andere Nachteilsausgleiche bzw. Hilfestellungen. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen sowie deren Begleitpersonen erhalten in vielen Ferien- und Freizeitparks freien Eintritt oder einen Preisnachlass. Zudem sind die Wege in den Erlebnisparks gut für einen Rollstuhl geeignet. Behindertenparkplätze sowie behindertengerechte Toiletten sind in der Regel überall vorhanden. Zudem gibt es in einigen Parks einen Rollstuhlverleih. Bestellen Sie den Rollstuhl rechtzeitig vor.

Am besten informieren Sie sich direkt auf der Internetseite des jeweiligen Parks über Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.

Länderkarte

Hier finden Sie eine Auswahl von Freizeitaktivitäten mit Vergünstigungen / Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland:

Deutschlandkarte Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Saarland Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Hessen Sachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Berlin Brandenburg Nordrhein-Westfalen

zur Gesamtliste

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon