Seit 1998 gibt es in Deutschland kein Telefonmonopol mehr. Stattdessen bieten verschiedene Anbieter Dienstleistungen rund ums Telefon an. Deswegen unterscheiden sich je nach Anbieter auch die Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen.
Allgemeines
Ob die Telefongesellschaften ermäßigte Tarife für Menschen mit Behinderungen gewähren, erfahren Sie am besten bei den jeweiligen Anbietern. Die Deutsche Telekom rechnet freiwillig Vergünstigungen auf alle Verbindungen an, die Sie über analoge oder ISDN-Anschlüsse der Deutschen Telekom führen. Die Vergünstigungen können Sie auch zusätzlich mit Wunschtarifen kombinieren. Für Menschen mit einer Hörbehinderung oder einer schweren Körperbehinderung bietet die Deutsche Telekom besondere technische Telefoneinrichtungen an.
Den Sozialtarif erhalten Sie, wenn Ihr Anschluss auf die Deutsche Telekom voreingestellt ist und Sie
- von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind,
- Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder
- eine Blindheit, eine Gehörlosigkeit oder eine Sprachbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 aufweisen.
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Relay-Vermittlungsdienst für hör- und sprachbehinderte Menschen
Nach § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG) sind die Belange behinderter Menschen bei der Planung und Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit besonders zu berücksichtigen. Insbesondere ist ein Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse einzurichten. Die Bundesnetzagentur stellt den allgemeinen Bedarf hinsichtlich Umfang und Versorgungsgrad dieses Vermittlungsdienstes unter Beteiligung der betroffenen Verbände und der Unternehmen fest.
Beim Vermittlungsdienst geht es im Grundsatz darum, durch die Dolmetscherleistung der Gebärdensprachdolmetscher bzw. Schriftdolmetscher die Behinderung des gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen auszugleichen. In seiner Grundform funktioniert der Vermittlungsdienst wie folgt:
Eine gehörlose oder hörgeschädigte Person baut mit einem PC, der mit einer Kamera ausgestattet ist, oder über ein Smartphone oder ein Tablet eine Videoverbindung zum Gebärdensprachdolmetscher des Vermittlungsdienstes auf. Der Gebärdensprachdolmetscher wählt den gewünschten Teilnehmer an und übersetzt die Gebärdensprache des Gehörlosen und Hörgeschädigten gegenüber dem angerufenen Teilnehmer in Lautsprache. Ebenso übersetzt der Dolmetscher die gesprochenen Gesprächsanteile des angerufenen Teilnehmers in Richtung Gehörlosen oder Hörgeschädigten in Deutsche Gebärdensprache. Beim Einsatz eines Schriftdolmetschers wird lediglich eine Datenverbindung zur Übermittlung hergestellt. Der Schriftdolmetscher übersetzt dann die empfangenen Daten in Lautsprache bzw. Schriftsprache.
Hörende können einen gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen anrufen, indem sie über eine Telefonverbindung Kontakt zu einem Gebärdendolmetscher oder Schriftdolmetscher des Vermittlungsdienstes aufnehmen. Der Dolmetscher stellt die Verbindung zu dem gehörlosen oder hörgeschädigten Gesprächspartner her und übersetzt das Gespräch.
Der Vermittlungsdienst ist in dem von der Bundesnetzagentur festgestellten Umfang und Versorgungsgrad sicherzustellen. Seit 2009 schreibt die Bundesnetzagentur den Regelbetrieb des Vermittlungsdienstes öffentlich aus. Zuletzt erhielt die Tess - Sign & Script - Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH den Zuschlag und wurde mit der Erbringung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen bis Ende 2018 beauftragt.
Um den Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer mit der Beauftragung eines Leistungserbringers ab 2019 sicherzustellen, wird der Vermittlungsdienst im Jahr 2018 erneut ausgeschrieben.