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Fernsehen und Radio

Für den Rundfunk sind in Deutschland die Länder zuständig. Die Länder haben mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag, der am 30. Juni 2022 in Kraft trat, die Barrierefreiheit und die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen durch die Medien erheblich gestärkt. § 7 Medienstaatsvertrag (MStV) setzte bereits vorher die Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste um und wurde nunmehr im Rahmen der Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie präzisiert und verschärft. Nach § 7 Absatz 1 MStV sollen öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter über ihr bestehendes Engagement hinaus im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise ausweiten, wobei den Belangen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rechnung zu tragen ist. Wie diese Angebote konkret aussehen, können Sie hier lesen.

Fernsehen

Zu einem barrierefreien Zugang zum Fernsehen gehören vor allem Untertitel und Audiobeschreibungen für Filme, Serien und Live-Sendungen. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter haben die Videotextuntertitelung und die Audiodeskription verbessert. Die ARD hat sich in ihren „Richtlinien zur Programmgestaltung“ zur Förderung des barrierefreien Zugangs zu ihrem Gemeinschaftsprogramm verpflichtet. Eine entsprechende Selbstverpflichtung hat sich auch das ZDF auferlegt. Die ARD bietet seit Anfang 2013 alle Erstsendungen im Ersten mit Untertitel an, in der Primetime ist die Untertitelung bei ARD und ZDF nahezu lückenlos.

Eine Übersetzung des bestehenden Fernsehangebotes in die Gebärdensprache setzen die Sender hingegen viel seltener ein. Im Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix kommen seit Sendestart Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher für die „Tagesschau“ und das „heute-journal“ zum Einsatz. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können Sie Angebote teilweise auch als Videostream im Internet abrufen. Auch die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind weitgehend barrierefrei gestaltet. In der Mediathek des ZDF sind barrierefreie Angebote und Hinweise zu den unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten direkt über die Menüleiste aufrufbar.

Der für Frühjahr 2023 angekündigte Aktionsplan der ARD soll verbindliche Steigerungen bei Angeboten mit Untertiteln, Gebärdensprache und Audiodeskription sowie Verbesserungen bei der Zugänglichkeit der barrierefreien Angebote.

Daneben hat für die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten der Norddeutsche Rundfunk (NDR) 2010 das Projekt „Barrierefreier Rundfunk“ initiiert und leitet seither eine Arbeitsgruppe, der Vertreter der Landesrundfunkanstalten sowie der ARD Gemeinschafsteinrichtungen angehören, die Vorschläge für den Ausbau der barrierefreien Angebote erarbeitet.

Zu barrierefreien Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten siehe z.B. die Informationen zum umfassenden Angebot mit Untertiteln, Gebärdensprache, Audiodeskription oder in leichter Sprache beim ZDF und der ARD.

Die durch den Bund finanzierte Deutsche Welle (DW) plant in der Untertitelung des Programmangebots, dass:

  • bis Ende 2023 mindestens 25%,
  • bis Ende 2024 mindestens 50%,
  • bis Ende 2025 mindestens 90%,

der audiovisuellen Inhalte aller Sprachredaktionen des DW-Programmangebots und der redaktionellen Ressorts mit Untertiteln erstellt werden.

Ziel der DW ist es damit, bis spätestens Ende 2025 Untertitel für das gesamte Pro-grammangebot bereitzustellen, und Untertitel auch weltweit ihren Distributoren verfügbar zu machen.

Auch die privaten Rundfunkveranstalter untertiteln ihre Sendungen teilweise und bauen ihr Angebot immer weiter aus. Auch diese sind nach der Neuregelung des Medienstaatsvertrags verpflichtet Aktionspläne zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorzulegen. Nähere Informationen zum Thema Barrierefreiheit bei privaten Rundfunkveranstaltern stellt beispielsweise der Verband Privater Medien e.V. (VAUNET) bereit.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für diese Legislaturperiode wurde das Ziel einer Ausweitung der Barrierefreiheit in Deutschland im Privatsektor vereinbart. Die Regierungsparteien betonen, dass „freie und unabhängige Medien (…) in einer Demokratie unverzichtbar (sind). Dazu gehören private und öffentlich-rechtliche Medien. Sie sichern Pluralität und Vielfalt und müssen barrierefrei sein.“

In Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurde zudem die Zentrale Anlaufstelle für barrierefreie Angebote – ZABA geschaffen.

Die Bundesregierung plant weitere Gespräche mit den Ländern, mit dem Ziel, die Barrierefreiheit von audiovisuellen Mediendiensten weiter zu verbessern.

Radio

Ein besonderes Radio-Sendeformat, das sich als Sprachrohr für die Belange von Menschen mit Behinderungen versteht, ist der Internetradiosender "Radio4Handicaps". Ehrenamtliche Mitglieder mit und ohne Behinderungen betreiben „R4H“ seit der Gründung 2004. Trägerverein ist Health-Media e.V. Unter dem Slogan „das Radio für barrierefreie Köpfe“ strahlt der Sender über das Internet täglich spezielle Sendungen für Hörerinnen und Hörer mit und ohne Handicaps aus. Ziel ist es einerseits, Informationen für die Zielgruppe bereitzustellen und andererseits die Allgemeinheit für das Thema zu sensibilisieren. Die Themenschwerpunkte liegen im Bereich Gesundheit, Informationen von und für Menschen mit Handicaps und Behindertensport. Über die Adresse www.r4h.de gelangen Sie zum Internetauftritt von Radio4Handicaps.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

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