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Wie können wir Ihnen helfen?

Liebe und Sexualität

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. In der Realität ist ihr Liebes- und Sexualleben jedoch oft eingeschränkt. Hilfe erhalten Sie bei zahlreichen Beratungsstellen.

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass Sie selbst wählen können, wie und mit wem Sie Ihre Sexualität ausleben. Sie dürfen Ihre Persönlichkeit entfalten, Beziehungen eingehen und eigene Kinder bekommen. Außerdem schließt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch ein. Eine körperliche oder geistige Behinderung bedeutet nicht, dass Menschen in ihrem sexuellen Empfinden eingeschränkt sind. Trotzdem kann eine Behinderung dazu führen, dass sie ihre Sexualität nur eingeschränkt leben können.
In einigen Fällen können zum Beispiel körperliche Behinderungen das Sexualleben einschränken. Hier gibt es alternative Wege, die eine sexuelle Selbstbestimmung möglich machen. Das ist nicht immer einfach. Die Herausforderungen unterscheiden sich von Fall zu Fall. In Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen erhalten Sie individuelle Unterstützung und können sich mit anderen Betroffenen austauschen. Außerdem beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsstellen von Behindertenorganisationen und Sexualberatungsstellen Ihre Fragen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „FORUM Sexualität und Behinderung“. Die Webseite behindert-barrierefrei.de bietet einen Blog mit zahlreichen Beiträgen rund um das Thema Liebe, Sexualität und Behinderung.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon