Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das schließt auch ein, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, ob sie eine Familie gründen möchten oder nicht.
Wer ein Kind erwartet, ist voller Vorfreude. Schnell dreht sich der Alltag um den Nachwuchs: Sie kaufen einen Kinderwagen, richten das Zimmer ein und tauschen sich mit anderen Eltern aus. Menschen mit Behinderungen stehen vor und während der Schwangerschaft jedoch vor einigen Hürden, die sich je nach Art der Behinderung unterscheiden können:
Körperliche Behinderungen
Menschen mit körperlichen Behinderungen stehen bei der Familienplanung vielleicht vor der Herausforderung, einen Arzt oder eine Ärztin sowie eine Hebamme zu finden, die mit Blindheit, Stummheit oder Querschnittslähmung gut umgehen können. Es empfiehlt sich zum Beispiel, eine Beleghebamme zu wählen. Diese arbeitet freiberuflich und kann Sie bei der Geburt ins Krankenhaus begleiten. Die Beleghebamme ist dann die ganze Zeit nur für Sie da. Auf diese Weise können Sie im Vorhinein genau besprechen, wer während der Geburt bei der Kommunikation unterstützt.
Frauen mit einer Querschnittslähmung sollten sich im Vorfeld einer Schwangerschaft umfassend medizinisch untersuchen lassen. Dazu kann zum Beispiel eine Röntgenuntersuchung der Beckenorgane gehören, die in der Schwangerschaft das ungeborene Kind gefährden würde. Auch ein Lungenfunktionstest kann sinnvoll sein, denn das wachsende Baby wird im Bauch viel Platz beanspruchen und vielleicht das Atmen erschweren. Es kann auch ratsam sein, von Anfang an mehrmals in der Woche Krankengymnastik zu machen, um den Körper zu stabilisieren.
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Geistige Behinderungen und Lernschwierigkeiten
Menschen mit geistigen Behinderungen können bei der Familienplanung auf den Widerstand ihres Umfelds stoßen. Betreuungspersonen sowie Ärztinnen und Ärzte raten von der Familiengründung ab. Sie bestimmen über die Verhütungsmethode. Und sie vermitteln den Betroffenen, sie seien mit der Kindererziehung überfordert. Den Kinderwunsch nehmen sie so nicht ernst. Das führt dazu, dass Menschen mit geistigen Behinderungen nur wenige oder gar keine Möglichkeiten haben, sich eingehend mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ihnen fehlen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, mit denen sie unvoreingenommen das Für und Wider einer Familiengründung abwägen können. Informationen sind jedoch die Grundlage, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Menschen mit geistigen Behinderungen brauchen eine neutrale und leicht zugängliche Beratung, die sie über die möglichen Schwierigkeiten, aber auch über die individuellen Möglichkeiten informiert. Bestehende Medien und Beratungsangebote müssen entsprechend angepasst werden.
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An die Zukunft denken
Gegebenenfalls sollten Sie sich in der Schwangerschaft auch schon über die Unterstützungsmöglichkeiten nach der Geburt informieren. Menschen mit Behinderungen können sich bei der Pflege und Betreuung ihrer Kinder zum Beispiel durch eine Eltern-Assistenz begleiten lassen. Sie übernimmt verschiedene Aufgaben wie Wickeln oder Essen kochen. Die Erziehung bleibt dabei den Eltern überlassen.
Hilfreich ist auch ein funktionierendes Netzwerk aus Personen, die mit dem Kind vertraut sind und in Notsituationen einspringen können.