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Hier finden Betroffene Hilfe

Wenn Sie von Gewalt betroffen sind, können Sie sich an spezielle Beratungsstellen wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung.

Oft ist den Betroffenen nicht klar, dass sie Gewalt erleben. Weil sie nicht genau wissen, was Gewalt ist. Denn Grenzverletzungen können schleichend beginnen. Die Situationen sind oft unklar und nicht eindeutig. Sie hinterlassen Gefühle aus Ohnmacht, Angst, Schuld und Zweifel. Sich dann professionelle Hilfe zu holen, ist für die meisten Menschen nicht einfach. Für Mädchen, Frauen, Jungen oder Männer mit Behinderungen ist dies oft noch schwerer. Viele Betroffene wissen zudem nicht, welche Rechte sie haben.

Zahlreiche Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe unterstützen Frauen mit Gewalterfahrungen. Auch für Männer, die Gewalterfahrungen ausgesetzt waren, gibt es einige Beratungsstellen. Die Beratung ist anonym, kostenlos und teilweise rund um die Uhr möglich – telefonisch, per Chat oder persönlich vor Ort. Einige Fachberatungsstellen haben sich auf die Unterstützung und Beratung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Viele bestehende Fachberatungsstellen haben ihre Angebote erweitert und bieten Beratung und Informationsmaterialien auch in einfacher Sprache an. Zudem haben einige Fachberatungsstellen Präventionsangebote oder Weiterbildungen entwickelt – in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Präventionsangebote für Menschen mit Behinderungen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von Präventionsangeboten für nichtbehinderte Menschen. Bei den Angeboten berücksichtigen sie aber die Behinderungen und die daraus resultierenden Besonderheiten. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere Fachkräfte setzen sich mit diesen Themen auseinander, bilden sich weiter, reflektieren eigene Wertehaltungen und Vorurteile in Bezug auf Menschen mit Behinderungen. Sie möchten Eigenständigkeit und Selbstbestimmung sowie ein positives Körper- und Selbstwertgefühl fördern. Sie gestehen Menschen mit Behinderungen eine eigenständige Sexualität zu und kennen die strukturellen Bedingungen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen, aber auch gegen Jungen und Männer.

Außerdem werden immer mehr Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Menschen mit Behinderungen angeboten.

Hier die verschiedenen Unterstützungs- und Hilfsangebote auf einen Blick:

  • Beratungsstellen
  • Therapieplätze
  • Selbstverteidigungskurse
  • Schulungen
  • Ärztliche Hilfe
  • Rechtsberatung, Anwälte
  • Krankenhaus und Ambulanzen

Allmählich wächst das Bewusstsein dafür, dass Menschen mit Behinderungen besonderen Risiken ausgesetzt sind und einen stärkeren Schutz vor Gewalt benötigen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen thematisiert auch die hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen. Deutschland hat die Konvention und das Zusatzprotokoll am 24. Februar 2009 ratifiziert. Das Bundeskabinett verabschiedete am 28. Juni 2016 die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention – kurz NAP 2.0. Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf. Er enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Mit dem NAP 2.0 treibt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter voran. Eines der 13 Handlungsfelder des Aktionsplans bündelt die Maßnahmen, mit denen die mehrfache Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen abgebaut werden soll – unter anderem mit einer Verbesserung der Gewaltprävention und Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen mit Behinderungen.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon