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Gewaltschutz in Einrichtungen

Von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.

 

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde im Juni 2021 im SGB IX ein neuer § 37a eingefügt, der alle Leistungserbringer zu geeignetem Gewaltschutz, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung, verpflichtet. Das gilt für alle Träger von ambulanten und (teil-)stationären Diensten und Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe, zur medizinischen Reha, Teilhabe am Arbeitsleben etc. erbringen.

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz hat im Oktober 2021 eine Arbeitshilfe „In 5 Schritten zu einem Gewaltschutzkonzept“ erarbeitet, welche helfen soll, ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

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