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Gesetzliche Unfallversicherung

Stand: 21.03.2022

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie gleicht Gesundheitsschäden aus, die Sie infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.

Was ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe,

  1. Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  2. nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und
  3. die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Wann liegt ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung vor?

Der Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ihre versicherte Tätigkeit und der Unfall müssen dabei zusammenhängen. Gleiches gilt für den Unfall und den Gesundheitsschaden. Somit besteht ein Versicherungsfall nur dann, wenn sich der Gesundheitsschaden auf die versicherte Tätigkeit zurückführen lässt.
Wann liegt ein Arbeitsunfall vor?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den Sie infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Dazu zählen nicht nur Unfälle, die im Betrieb selber geschehen. Sie sind auch versichert, wenn Sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall erleiden (Wegeunfall).

Was sind Berufskrankheiten?

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte infolge der versicherten Tätigkeit zuziehen. Sie müssen entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sein. Ist Ihre Erkrankung in dieser Verordnung aufgeführt, wird diese jedoch nicht automatisch als Berufskrankheit anerkannt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Erkrankung auf Ihre konkrete Tätigkeit zurückzuführen ist. Hierzu muss die Einwirkung während der versicherten Tätigkeit – z.B. durch einen Gefahrstoff – den Gesundheitsschaden verursacht haben (sogenannter Ursachenzusammenhang).
Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber müssen den Verdacht auf eine Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden.

Welche Entschädigungsleistungen kann es geben?

Ist ein Versicherungsfall eingetreten, haben Sie Anspruch auf die verschiedenen Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu gehören vor allem:

Gibt es ein Antragsverfahren?

Sie müssen keinen Antrag für die Leistungen der Unfallversicherung stellen. Sie werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Unfälle im Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Beschäftigte sterben oder sich so verletzen, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Grundsätzlich ist aber auch eine formlose Meldung durch Versicherte oder deren Familienangehörige an den Unfallversicherungsträger möglich.

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