Zu den ergänzenden Leistungen gehören z.B. Rehabilitationssport, Reisekosten, Betriebs- oder Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuungskosten. Unter welchen Bedingungen Sie diese Leistungen erhalten, können Sie hier nachlesen.
Reisekosten
Reisekosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung der Heilbehandlung, medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben entstehen, werden erstattet. Reisekosten sind Fahr- und Transportkosten, Kosten des Gepäcktransports sowie Verpflegungs- und Übernachtungskosten, soweit erforderlich auch für eine Begleitperson. Während des Rehabilitationsaufenthaltes kann eine Begleitperson ihrer Arbeit nicht nachgehen. Entgeht ihr dadurch Gehalt, kann sie sich dieses ersetzen lassen. Der Rehabilitations-Träger übernimmt in der Regel auch die Reisekosten für zwei Familienheimfahrten im Monat. Stattdessen kann sich ein Angehöriger auch die Fahrten zum Aufenthaltsort der oder des Versicherten bezahlen lassen.
Zu den ergänzenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zählen auch medizinische, psychologische und pädagogische Leistungen, soweit sie wegen einem Versicherungsfall individuell erforderlich sind. Außerdem übernehmen die Rehabilitationsträger Kosten, die mit Ihrer beruflichen Rehabilitation in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Das sind z.B. Lehrgänge, Prüfungen, Lernmittel oder Arbeitskleidung. Darüber hinaus können Sie Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder sonstige Leistungen erhalten, die den Erfolg der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe sicherstellen.
Kraftfahrzeughilfe
Sie sind aufgrund der Art oder Schwere Ihres Gesundheitsschadens dauerhaft auf ein Kraftfahrzeug angewiesen? Dann können Sie Kraftfahrzeughilfe erhalten. Sie soll Ihnen die Eingliederung in das Berufsleben oder die soziale Teilhabe ermöglichen. Neben den Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs umfasst die Kraftfahrzeughilfe auch Leistungen für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. Einzelheiten regeln die Verbände der Unfallversicherung in den UV-Kraftfahrzeughilferichtlinien.
Wohnungshilfe
Sind Sie wegen der Art oder Schwere Ihres Gesundheitsschadens dauerhaft auf behinderungsgerechten Wohnraum angewiesen? Dann können Sie Wohnungshilfe beantragen. Die Berufsgenossenschaften gewähren auch Wohnungshilfe, wenn dies zur Erreichung oder Sicherung der beruflichen Eingliederung der Unfallverletzten erforderlich ist. Mit dieser Leistung können Sie ihren Umzug bezahlen, Ihren bestehenden Wohnraum entsprechend anpassen oder Wohnraum für eine Pflegekraft bereitstellen. Weiter Informationen finden Sie in den UV-Wohnungshilfe-Richtlinien.