Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Ansprechpartner

Zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Träger der Unfallversicherung. Das sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (z. B. Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallversicherung Bund und Bahn).

Die Unfallversicherungsträger beraten Sie in allen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Zuständigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier:

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon