In den vergangenen Jahren hat sich schon viel getan, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Hochschulbildung teilhaben können. Erfahren Sie hier mehr über barrierefreie Strukturen, spezielle Beratungsangebote und welche Regelungen Nachteile ausgleichen sollen.
Auch wenn Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit haben, dürfen Sie nicht vom Studium an der Hochschule ihrer Wahl ausgeschlossen werden. Die Hochschulen müssen dafür sorgen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das ist mittlerweile weitgehend im Landesrecht geregelt.
Studienstruktur, Zulassungsverfahren und Studienbedingungen an deutschen Hochschulen haben sich in dem vergangenen Jahrzehnt grundlegend geändert. Wo die Umsetzung gut gelungen ist, bringt das vor allem Vorteile, weil z. B. der erste Abschluss früher erreicht wird, Studierende früher Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten, mehr und früher individuelle Beratung erhalten, das Studienangebot vielfältiger und damit auch für individuelle Bedarfe besser zugeschnitten ist. Auch die zunehmende Einführung von e-learning-Anteilen erleichtert das Studieren.
An vielen Hochschulen ist der Studienablauf für Studierende und Studienbewerberinnen und –bewerber mit Behinderungen zu gleich schwieriger geworden, weil beispielsweise zeitliche Gestaltungsspielräume wegfielen, enge organisatorische Vorgaben bestehen, häufig Prüfungen und Zulassungsverfahren anstehen. Die Hochschulrektorenkonferenz möchte mit ihrer Empfehlung „Eine Hochschule für alle“ Barrieren identifizieren und Chancengerechtigkeit erreichen.
Gerade für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten ist es oft eine Herausforderung, das Studium und den studentischen Alltag zu organisieren. Das betrifft zum Beispiel die Wahl von Studiengang, Hochschule und Wohnort, Fragen zur Krankenversicherung, zur Finanzierung des Studiums, zu möglichen Nachteilsausgleichen im Studium oder zur Organisation eines Auslandsstudiums. Unterstützung vor Ort finden Sie dabei bei der Studienberatung sowie den Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in Hochschulen und Studierendenwerken.
Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks (www.studentenwerke.de/de/behinderung) sowie im Handbuch „Studium und Behinderung“ der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks.
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