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Berufsausbildung

Eine Ausbildung vermittelt Ihnen Fachwissen, das Sie für die Ausübung eines bestimmten Berufes benötigen. Wer eine Ausbildung macht, hat bessere Chancen in der Arbeitswelt. Hier finden Sie Informationen, auf welche Unterstützung Menschen mit Behinderungen zählen können.

Eine Ausbildung ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, in anerkannten Berufen ausgebildet zu werden – auch wenn sie bestimmte Einschränkungen haben. Denn während ihrer Ausbildung können Sie auf vielfältige Unterstützung zählen. Dafür gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen (z. B. im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung). Beispielsweise können Sie Ihre Ausbildung inhaltlich oder zeitlich anders gliedern. In Prüfungen haben Sie, wenn nötig, länger Zeit. Sie können außerdem besondere Hilfsmittel beantragen.

Kommt eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Sie (noch) nicht in Frage – beispielsweise wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung? Dann bietet der zuständige Rehabilitationsträger entsprechende Alternativen an.

Ausgewählte Unterstützungsmöglichkeiten auf einen Blick:

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Einstiegsqualifizierung
  • Assistierte Ausbildung
  • Zuschüsse
  • verschiedene Hilfsmittel
  • Ihre Berufsausbildung können Sie in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchlaufen. Wenn Sie außerbetrieblich ausgebildet werden, können Sie umgekehrt auch einen Teil ihrer Berufsausbildung in einem Betrieb absolvieren.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon