Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen ausbilden, erhalten Sie Unterstützung – z.B. Zuschüsse, Darlehen oder Bonuszahlungen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wann Sie mit welcher Unterstützung rechnen können.
Darüber hinaus können Sie sich an die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) wenden, um eine kostenfreie und fachliche Beratung zu erhalten: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) | BIH
Überblick über die Leistungen an Arbeitgeber
Art der Leistung | Leistungsträger |
---|
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung | Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitationsträger |
Zuschuss oder Darlehen für neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener Beteiligung des Arbeitgebers. | Integrationsamt |
Zuschuss oder Darlehen für behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten je nach Einzelfall. | Bundesagentur für Arbeit bzw. weitere Rehabilitationsträger, Integrationsamt |
Zuschuss zu Gebühren; insbesondere Prüfungsgebühren. | Integrationsamt |
Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung: Prämien und Zuschüsse. | Integrationsamt |
nach oben
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Für Auszubildende mit Behinderungen erhalten Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Voraussetzung dafür: Die Auszubildenden können die Ausbildung sonst nicht erfolgreich durchlaufen. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung der Bundesagentur für Arbeit soll 60 Prozent der Ausbildungsvergütung nicht übersteigen (einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag). In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent gewährt werden.
nach oben
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Auszubildende können Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten (einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Voraussetzung ist auch hier: Die Auszubildenden können die Ausbildung sonst nicht erfolgreich durchlaufen. In begründeten Ausnahmefällen erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 100 Prozent.
nach oben
Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
Wenn Arbeitgeber neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen können sie vom zuständigen Integrationsamt einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Voraussetzung dafür: Der geförderte Ausbildungsplatz bleibt längerfristig schwerbehinderten Menschen vorbehalten.
nach oben
Behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen
Arbeitgeber können auch einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, wenn sie ihre Arbeitsstätten behinderungsgerecht ausstatten. Das sind z.B. notwendige technische Arbeitshilfen und Maßnahmen, die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglichen oder erleichtern.
nach oben
Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung
Für junge Menschen mit besonders schwerer Behinderung kann das Integrationsamt Zuschüsse zu Gebühren, insbesondere zu Prüfungsgebühren, leisten.
nach oben
Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
Arbeitgeber erhalten für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen vom Integrationsamt Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung. Dies gilt auch für junge Erwachsene, die schwerbehinderten Auszubildenden gleichgestellt sind.