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Aufgabe der Werkstatt

Stand: 20.05.2019

Aufgabe der Werkstatt

Die Aufgabe der Werkstätten besteht darin, Menschen mit Behinderungen, die nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie sollen die persönlichen und beruflichen Qualifikationen der Beschäftigten stärken und sie nach Möglichkeit auf einen Wechsel in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.

Zu den Aufgaben der Werkstätten zählen:

  • das Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung,
  • die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf Arbeitsplätzen,
  • die Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgeltes,
  • Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit,
  • die Weiterentwicklung der Persönlichkeit und
  • die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für geeignete Personen.

Um diese Ziele erreichen zu können, müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen.

Darüber hinaus sind die Werkstätten in ihren Arbeitsbereichen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen organisiert. Ziel sind wirtschaftliche Arbeitsergebnisse, um den Beschäftigten im Arbeitsbereich ein entsprechendes Arbeitsentgelt zahlen zu können.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon