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Angebote

Werkstätten gliedern sich in Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich.

Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren hilft Ihnen, sich einen ersten Eindruck von der Werkstatt zu verschaffen. Gemeinsam können Sie feststellen, ob die Werkstatt der richtige Ort für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben ist, welche Bereiche der Werkstatt für Sie in Frage kommen und ob bzw. welche ergänzenden Leistungen im Einzelfall noch erforderlich sind. Mit einem individuellen Eingliederungsplan werden die Ergebnisse des Eingangsverfahrens festgehalten. Gegenstand des Eingliederungsplans sind die Ziele für den folgenden Förder- und Bildungsprozess.

Das Eingangsverfahren umfasst grundsätzlich drei Monate. Es kann jedoch auf bis zu vier Wochen verkürzt werden, wenn eine kürzere Dauer für diese Phase ausreichend ist.

Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich absolvieren Sie Einzelmaßnahmen und Lehrgänge, die Sie persönlich und beruflich fördern. Das soll Sie in die Lage versetzen, dass Sie zum Abschluss des Berufsbildungsbereichs entweder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen oder im Arbeitsbereich der Werkstatt eingesetzt werden können. Die Art oder Schwere Ihrer Behinderung, Ihre Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Ihre Eignung und Neigung werden dabei berücksichtigt.

Dies umfasst auch Ihre persönliche Weiterbildung und ganz praktische Angebote. Zum Beispiel geht es darum, das Selbstwertgefühl zu steigern, das Sozial- und Arbeitsverhalten zu fördern und grundsätzliche Verhaltens- und Umgangsformen zu entwickeln und zu stärken. Dazu gehört auch das Erlernen sozialer Normen und Werte wie:

  • Pünktlichkeit,
  • Ordnung,
  • Körperpflege,
  • Gesundheitspflege,
  • Kleidung,
  • Essen und Trinken,
  • Verkehrserziehung,
  • Umgang mit Geld

Der Berufsbildungsbereich dauert in der Regel zwei Jahre.

Arbeitsbereich

Nach dem Berufsbildungsbereich wechseln Sie in den Arbeitsbereich der Werkstatt. Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Hier stellt die Werkstatt ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung, die auf die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung der Dienstleistungen der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind. Die Arbeitsplätze sollen den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Potenzialen der Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich gerecht werden. Arbeitsbegleitend sollen die Werkstätten geeignete Maßnahmen durchführen, die Ihre Leistungsfähigkeit erhalten oder erhöhen sowie Ihre Persönlichkeitsentwicklung unterstützen.

Wesentliche Aufgabe der Werkstätten ist, den Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies sollen sie durch geeignete Maßnahmen fördern. Geeignete Maßnahmen sind z. B.:

  • Betriebspraktika,
  • Übergangsgruppe,
  • Entwicklung individueller Förderpläne,
  • Trainingsmaßnahmen sowie
  • die zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen (Außenarbeitsplatz)

Fachkräfte und begleitende Dienste

Im Arbeitsbereich werden Sie durch eine Fachkraft angeleitet, die eine sonderpädagogische Zusatzausbildung besitzt. Sie betreut eine Arbeitsgruppe von 12 Beschäftigten mit Behinderungen und stellt auch die Qualität der Endprodukte sicher. Außerdem ist sie für die Weiterentwicklung Ihrer Persönlichkeit verantwortlich.

Den Fachkräften stehen begleitende Dienste zur Seite. Begleitende Dienste übernehmen die pädagogische, soziale, medizinische und psychologische Betreuung der Beschäftigten mit Behinderungen.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon