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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: 20.05.2019

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Was ist wichtig für die Antragstellung?

Das Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Sie können keine Leistungen für die Zeit vor dem Monat der Antragsstellung erhalten. Alle zwölf Monate müssen Sie einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf dem Ablehnungsbescheid. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
  2. Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
  3. Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
  5. Wie ist man sozial versichert?
  6. Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
  7. Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
  8. Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
  9. Was ist wichtig für die Antragstellung?
  10. Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  11. Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

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030 221 911 006

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