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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: 20.05.2019

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger (kreisfreie Städte und Kreise) nehmen in den Jobcentern die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende wahr.

Die Agenturen für Arbeit sind verantwortlich für folgende Leistungen:

  • arbeitsmarktbezogene Eingliederung (Beratung, Vermittlung, Förderung von Maßnahmen zur Integration in Arbeit)
  • Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II, Sozialgeld, Mehrbedarf)
  • Zahlung von Beiträgen und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die kommunalen Träger sind verantwortlich für folgende Leistungen:

  • Unterkunft und Heizung
  • Kinderbetreuung
  • Schuldner - und Suchtberatung
  • psychosoziale Betreuung, soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist
  • Erstausstattung mit Bekleidung und Wohnung
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)

In Einzelfällen nehmen einzelne Kommunen und Kreise diese Aufgaben als kommunaler Träger (Optionskommune) alleine wahr. Auch die Optionskommune trägt die Bezeichnung "Jobcenter" (Übersicht).

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit sehen Sie, welcher Träger für Sie zuständig ist.

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
  2. Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
  3. Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
  5. Wie ist man sozial versichert?
  6. Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
  7. Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
  8. Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
  9. Was ist wichtig für die Antragstellung?
  10. Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  11. Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

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