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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: 20.05.2019

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist darauf ausgelegt, Sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern und dabei Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Leistung können Sie auch als ergänzende (aufstockende) Leistung zum Einkommen erhalten.
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende hat, wer

  • erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften decken kann (Hilfebedürftigkeit),
  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze zum Bezug einer Altersrente noch nicht erreicht und
  • den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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Inhalt des Dossiers

  1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
  2. Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
  3. Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
  5. Wie ist man sozial versichert?
  6. Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
  7. Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
  8. Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
  9. Was ist wichtig für die Antragstellung?
  10. Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  11. Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

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