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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

Der Träger der Grundsicherung ist dafür zuständig, Sie in Arbeit zu vermitteln. Teilweise hat die Bundesagentur für Arbeit besondere Dienststellen eingerichtet, wie etwa die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie Arbeit im Ausland suchen. Für einzelne Berufsgruppen gibt es zusätzliche Vermittlungsdienstleistungen, z.B. die Fachvermittlung für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

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Inhalt des Dossiers

  1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
  2. Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
  3. Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
  5. Wie ist man sozial versichert?
  6. Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
  7. Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
  8. Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
  9. Was ist wichtig für die Antragstellung?
  10. Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  11. Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?