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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wie ist man sozial versichert?

Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Die Jobcenter zahlen die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem sind Arbeitslosengeld II-Leistungsberechtigte auf dem Weg zum Jobcenter oder zum Bewerbungsgespräch unfallversichert, wenn das Jobcenter sie zur Vorsprache aufgefordert hat.

Wer Sozialgeld bezieht, ist in der Regel in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert.

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Inhalt des Dossiers

  1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
  2. Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
  3. Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
  5. Wie ist man sozial versichert?
  6. Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
  7. Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
  8. Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
  9. Was ist wichtig für die Antragstellung?
  10. Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  11. Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

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