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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?

Sozialgeld steht Ihnen zu, wenn Sie

  • nicht erwerbsfähig sind und
  • in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben und
  • keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben (Überschreitung des Vermögensfreibetrags in der Sozialhilfe).

Daneben können Sie auch Dienst- und Sachleistungen erhalten, wenn diese Ihre Hilfebedürftigkeit beenden oder verringern bzw. Hemmnisse bei der Arbeitssuche beseitigen oder vermeiden.

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Inhalt des Dossiers

  1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
  2. Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
  3. Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
  5. Wie ist man sozial versichert?
  6. Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
  7. Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
  8. Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
  9. Was ist wichtig für die Antragstellung?
  10. Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  11. Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

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