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Grundsicherung für Arbeitsuchende

Stand: 20.05.2019

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz. Das bedeutet, dass neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Das Arbeitslosengeld II umfasst als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts den jeweiligen Regelbedarf, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie zusätzliche Leistungen für besondere Lebensumstände wie Behinderungen, Schwangerschaft oder Alleinerziehung. Hinzu kommen außerdem gegebenenfalls einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung, für Bekleidung (bei Komplettverlust) oder bei Schwangerschaft und Geburt.

Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen. Das sogenannte Bildungspaket umfasst z.B. die Kosten für Kita- und Schulausflüge und einen Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Darüber hinaus erhalten Sie Zuschüsse für die Fahrt zur Schule, die Mittagsverpflegung in der Schule oder die Lernförderung. Schließlich umfasst die Unterstützung einen Betrag in Höhe von bis zu 10 Euro für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

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Inhalt des Dossiers

  1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
  2. Wer hat Anspruch auf Sozialgeld?
  3. Was sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. In welcher Höhe werden diese Leistungen gewährt?
  5. Wie ist man sozial versichert?
  6. Inwieweit ist das eigene Vermögen geschützt?
  7. Ist ein Unterhaltsrückgriff gegenüber den Verwandten möglich?
  8. Welche Einkommensanrechnungen auf das Arbeitslosengeld II sind möglich?
  9. Was ist wichtig für die Antragstellung?
  10. Wer ist der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  11. Wer kümmert sich darum, dass man in Arbeit vermittelt wird?

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