Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Sich selbstständig machen

Sie möchten sich selbstständig machen? Menschen mit Schwerbehinderungen können die gleiche Förderung erhalten wie andere Unternehmensgründer. Ergänzend kommen Darlehen oder Zuschüsse vom Integrationsamt in Frage. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.

Vor der Gründung eines eigenen Unternehmens, ist es sinnvoll, sich umfassend beraten zu lassen. So bekommen Sie einen Überblick über die Möglichkeiten der Unterstützung. Eine Zusammenstellung von möglichen Beratungsangeboten erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Besondere Unterstützungsangebote für schwerbehinderte Menschen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist auch für Menschen mit Schwerbehinderungen eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie können vom Integrationsamt Unterstützung bei Gründung eines eigenen Unternehmens erhalten.

Sie können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen, wenn

  • sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
  • sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer sicherstellen können und
  • die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Integrationsämtern.

Weitere Hilfen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Existenzgründerinnen und Existenzgründer folgende Unterstützungen erhalten:

  • technische Arbeitshilfen,
  • eine Arbeitsassistenz,
  • Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, durch die Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern oder erhalten
  • Eingliederungszuschüsse bei Einstellung versicherungspflichtiger Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld können unter Umständen einen Gründungszuschuss erhalten sowie
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II können Einstiegsgeld erhalten oder mit Darlehen und/oder Zuschüssen gefördert werden, wenn dies für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig ist.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon