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FAQ-Liste zur Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen

Beratungs- und Informationsangebote

Gibt es eine Reha-Beratung für Selbstständige mit Behinderungen?

Das Beratungsangebot der BA steht entsprechend §§ 29 und 30 SGB III auch Selbstständigen mit Behinderungen zur Verfügung, sofern sie Fragen zur beruflichen Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Weitere Informationen bei Einfach Teilhaben

Sich selbstständig machen

Wo finden sich gebündelte Informationen zum Einstieg in die Selbstständigkeit für Menschen mit Behinderungen kompakt und verständlich aufbereitet und in einfacher Sprache?

Informationen zum Weg in die Selbstständigkeit und zum Gründungszuschuss finden Sie in der Broschüre „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung“. Sie enthält auch Hinweise zur Antragstellung sowie zu erforderlichen Unterlagen anderer Stellen. Weitergehende Informationen zur Planung und Realisierung einer Existenzgründung finden Sie im Themenheft „durchstarten“.

Die Broschüren sind hier abrufbar.

Bei einer Existenzgründung stehen Ihnen unter Umständen auch verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Eine Kurzbeschreibung finden Sie in der Broschüre „was? wie viel? wer?“ enthalten, die hier abrufbar ist.

Informationen zum Einstieg in die Selbstständigkeit erhalten sie auch in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern.
Unabhängig davon bieten der Bund sowie die Bundesländer umfassende Informationen, Beratung und Förderprogramme zur Erleichterung des Starts in die Selbstständigkeit an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden.

Einen umfassenden Überblick über die bestehenden Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Internetseite www.foerderdatenbank.de, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung stellt. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen. Weitere Informationen, Checklisten, Onlineprogramme etc. rund um die Existenzgründung stehen im BMWi-Internetportal www.existenzgruender.de bereit.

Welche Beratungsangebote gibt es in Integrationsämtern oder Jobcentern, die mir einen stufenweisen und individuellen Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit ermöglichen?

Ein persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie dabei, alle Schritte auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit zu prüfen und zu strukturieren. Daher erfolgt zunächst die gemeinsame Betrachtung Ihrer Stärken und Hemmnisse. Nachdem Sie zusammen mit ihrem Ansprechpartner ein realistisches und erreichbares Ziel formuliert und die notwendigen Schritte vereinbart haben, beginnt die Umsetzung.
Die individuelle Beratung im Jobcenter unterstützt Sie in Ihrem Entscheidungsprozess, so dass Sie die Chancen und Risiken Ihres Vorhabens realistisch einschätzen können. Ihr Ansprechpartner vor Ort kennt die passenden Netzwerkpartner, Experten in Kammern, Behörden, Verbänden und Branchen und weiß, an welche Gründerzentren Sie sich wenden können.
Die Jobcenter entscheiden selbst, wie sie die Beratung organisatorisch verorten und, ob diese beispielsweise bei speziell hierfür zuständigen Mitarbeitern erfolgt. Vor diesem Hintergrund bieten manche Jobcenter neben der Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner die Beratung durch spezialisierte Fachkräfte an.

Welche Fort- und Weiterbildungen werden für Künstler mit Behinderungen angeboten?

Sie haben keinen generellen Anspruch auf eine Förderung, auch nicht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen.

Umfassende Informationen über angebotene Fort- und Weiterbildungen bietet das Internetangebot „KURSNET“ der Bundesagentur für Arbeit hier.

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Inhalt des Dossiers

  1. UN-Behindertenrechtskonvention / Nationaler Aktionsplan
  2. Barrierefreiheit
  3. Teilhabe am Arbeitsleben/ Eintritt in die Selbstständigkeit
  4. Finanzielle Fördermöglichkeiten
  5. Einkommen
  6. Persönliches Budget
  7. Beratungs- und Informationsangebote
  8. Kontakt zu Behörden