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FAQ-Liste zur Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es für Selbstständige mit Behinderungen, insbesondere Kunstschaffende?

Leistungen für Selbstständige sind lediglich im Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vorgesehen. So können Sie zum Beispiel einen Gründungszuschuss erhalten. Menschen mit Behinderungen können auch mit einem Gründungszuschuss gefördert werden, wenn weniger als 150 Tage oder kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Spezielle Leistungsmöglichkeiten für Selbstständige mit Behinderungen sind für Menschen mit Schwerbehinderungen vorgesehen. Die Integrationsämter können Ihnen diese Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz gewähren.

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Inhalt des Dossiers

  1. UN-Behindertenrechtskonvention / Nationaler Aktionsplan
  2. Barrierefreiheit
  3. Teilhabe am Arbeitsleben/ Eintritt in die Selbstständigkeit
  4. Finanzielle Fördermöglichkeiten
  5. Einkommen
  6. Persönliches Budget
  7. Beratungs- und Informationsangebote
  8. Kontakt zu Behörden