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FAQ-Liste zur Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen

Stand: 20.05.2019

FAQ-Liste zur Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen

UN-Behindertenrechtskonvention / Nationaler Aktionsplan

Welche Vorgaben macht die UN-Behindertenrechtskonvention, um die Teilhabe von Kunstschaffenden mit Behinderungen zu verbessern? Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan, um die Situation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen zu verbessern?

Aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) lassen sich keine direkten Vorgaben zur Verbesserung der Teilhabe von Kunstschaffenden mit Behinderungen entnehmen. Es ergeben sich aber allgemeine Bezugspunkte der Thematik zur UN-BRK.
So verpflichtet Artikel 8 UN-BRK unter der Überschrift „Bewusstseinsbildung“ die Vertragsstaaten, „sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um in der Bevölkerung „das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen“, die „Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern“, „Klischees und Vorurteile zu bekämpfen“ und das Wissen um „die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen“ zu fördern.
In ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) widmet sich die Bundesregierung im Rahmen des Handlungsfeldes „Kultur und Freizeit“ dem Themenfeld „Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen“. Sie will sich dafür einsetzen, dass Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen die gleichen Voraussetzungen wie alle anderen haben, ihre Kunst auszuüben. Zudem verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfreien Zugang zu Kunst und Kultur haben.
Als konkrete Maßnahme nennt der NAP die Veranstaltungsreihe „Kultur im Kleisthaus“. Das Kleisthaus dient bereits seit Jahren als Ort des künstlerischen Austauschs und Zusammenseins von Menschen mit und ohne Behinderungen. Die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ein möglichst barrierefreies Informations- und Veranstaltungsangebot sind dafür grundlegend. Das angebotene Kulturprogramm soll Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen Raum geben und Themen aufgreifen, die wichtig für Menschen mit Behinderungen sind. Konkrete Veranstaltungen sind dabei u.a. Hörfilme, Lesungen, Ausstellungen. Im Zentrum stehen dabei Werke von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen.

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Inhalt des Dossiers

  1. UN-Behindertenrechtskonvention / Nationaler Aktionsplan
  2. Barrierefreiheit
  3. Teilhabe am Arbeitsleben/ Eintritt in die Selbstständigkeit
  4. Finanzielle Fördermöglichkeiten
  5. Einkommen
  6. Persönliches Budget
  7. Beratungs- und Informationsangebote
  8. Kontakt zu Behörden

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

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