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FAQ-Liste zur Teilhabe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen

Kontakt zu Behörden

Kann ich Bescheide von Behörden, die nicht verständlich sind, in einfacher oder leichter Sprache anfordern?

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (in Kraft seit 27. Juli 2016), das im Kern das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes (BGG) erneuert, verankert rechtlich die Stärkung der Leichten Sprache. Behörden des Bundes sollen nun vermehrt Informationen in Leichter Sprache bereitstellen. Zudem sollen sie mit Menschen mit Lern-, geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Weise kommunizieren und ihnen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke auf Anforderung in einfacher und verständlicher Weise erläutern. Wenn dies nicht ausreicht, soll auf Anforderung auch eine schriftliche Übertragung solcher Texte in Leichte Sprache erfolgen.

Die Verwendung von einfacher und Leichter Sprache wurde im Zuge der Novellierung des BGG zudem auch für das Sozialverwaltungsverfahren und für die Ausführung von Sozialleistungen geregelt.

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Inhalt des Dossiers

  1. UN-Behindertenrechtskonvention / Nationaler Aktionsplan
  2. Barrierefreiheit
  3. Teilhabe am Arbeitsleben/ Eintritt in die Selbstständigkeit
  4. Finanzielle Fördermöglichkeiten
  5. Einkommen
  6. Persönliches Budget
  7. Beratungs- und Informationsangebote
  8. Kontakt zu Behörden