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Bewerbungskosten

Wollen Sie sich um einen Ausbildungs- oder einen Arbeitsplatz bewerben? Sind Sie kurz davor, eine neue Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen? Dann können Sie die Unterstützung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.

Die Agentur für Arbeit übernimmt (teilweise) Kosten, die Ihnen im Bewerbungsprozess oder bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung entstehen. Voraussetzung ist, dass der potentielle Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet. Die Förderart, die Förderhöhe und die Förderdauer sind nicht gesetzlich festgelegt. Welche Hilfestellung notwendig und angemessen ist, entscheiden die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte vor Ort individuell.

Wichtig: Den Antrag auf Förderung müssen Sie vor dem Entstehen der Kosten bei der Agentur für Arbeit stellen.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon