Jeder Mensch hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein einschließlich einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu bekennt sich Deutschland im Grundgesetz. Das Land hat sich dazu verpflichtet, Menschen in materiellen Notlagen zu unterstützen, sodass sie ein Leben führen können, das der Würde des Menschen entspricht.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wenn Sie derzeit nicht berufstätig, aber grundsätzlich erwerbsfähig sind, steht Ihnen die Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Hilfebedürftigkeit zu. Diese ist darauf ausgerichtet, Ihre Eigenverantwortung zu stärken und Sie dabei zu unterstützen, Ihren Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Es kann jedoch auch passieren, dass Sie trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden. Dann können Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch in Form ergänzender (aufstockender) Leistungen beziehen. Wenn Sie mit Angehörigen zusammenleben, erhalten auch sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Sie hier.
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Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Sie, wenn Sie alleinstehend sind und aufgrund einer Krankheit oder Behinderung voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können und Hilfebedürftigkeit vorliegt. Diese Hilfe erhalten auch Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben.
Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhaltanzeigen erhalten Sie hier.
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Es kommt auch vor, dass Personen auf Dauer nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Anderen ist die Erwerbstätigkeit nicht mehr zuzumuten, weil sie die Regelaltersrente erreicht haben. Sie erhalten bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie hier.