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Rente und Ruhestand

Oftmals kommt die Frage auf, welche Ansprüche auf Leistungen im Alter bestehen. Die nachstehenden Ausführungen dienen lediglich einer ersten allgemeinen Information und können eine Beratung im Einzelfall keinesfalls ersetzen.

 

Die Alterssicherung in Deutschland beruht auf drei Säulen: gesetzliche Rentenversicherung (1. Säule), betriebliche Altersversorgung (2. Säule) und private Altersvorsorge (3. Säule). Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die Regelsicherung. Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine Altersversorgung über den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung:  Wenn die/der Arbeitnehmer*In möchte und keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen, muss der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag vom Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Entgeltumwandlung). Zu den Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge zählt zum Beispiel die staatlich geförderte Riester-Rente.   Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge mit finanziellen Zuschüssen (Zulagen) und Steuerersparnissen (Sonderausgabenabzug). Die Beamtenversorgung entspricht sowohl der 1. als auch der 2. Säule.

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