Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Erwerbsminderungsrenten

Bezugsdauer der Renten wegen Erwerbsminderung

Auf die Renten wegen Erwerbsminderung haben Sie nur Anspruch, wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Anschließend erhalten Sie die Regelaltersrente. Wenn sie zuvor eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben, wird die Regelaltersrente mindestens in gleicher Höhe gezahlt.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten sie in der Regel befristet für drei Jahre. Endet die Befristung und Ihr Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, kann die Rente weiter gewährt werden. Deshalb sollten Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Stellt die Ärztin oder der Arzt jedoch fest, dass Sie wieder erwerbsfähig sind, kann Ihr Anspruch auf Rente entfallen.

Unter Umständen ist eine Besserung Ihres gesundheitlichen Zustands aber auch unwahrscheinlich. Dann kann es sein, dass Sie die Rente wegen Erwerbsminderung unbefristet zugesprochen bekommen.

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Welche Erwerbsminderungsrente steht mir zu?
  2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
  3. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
  4. Renten wegen voller Erwerbsminderung
  5. Bezugsdauer der Renten wegen Erwerbsminderung
  6. Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung
  7. Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung