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Erwerbsminderungsrenten

Welche Erwerbsminderungsrente steht mir zu?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen. Diese kann als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.

Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, untersucht eine Ärztin oder ein Arzt, in welchem zeitlichen Umfang Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Vielleicht sind Sie voll erwerbsgemindert und haben selbst mit einer Erwerbsminderungsrente ein Einkommen oder Vermögen, das für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Dann haben Sie Anspruch auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe.

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Inhalt des Dossiers

  1. Welche Erwerbsminderungsrente steht mir zu?
  2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
  3. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
  4. Renten wegen voller Erwerbsminderung
  5. Bezugsdauer der Renten wegen Erwerbsminderung
  6. Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung
  7. Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung