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Erwerbsminderungsrenten

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, wenn Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind. Außerdem müssen Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Berufsunfähig

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung weniger als 6 Stunden täglich in Ihrem Beruf arbeiten können. Bevor Sie Rente erhalten wird allerdings noch geprüft, ob Sie mit Ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit sowie Ihren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten eine andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens sechs Stunden täglich ausüben können. Die Verweisungstätigkeit muss im Hinblick auf Ihre Ausbildung, Ihren bisherigen beruflichen Werdegang und Ihre bisher erlangte soziale Stellung zumutbar sein.

Informationen zur allgemeinen Wartezeit, zur vorzeitigen Wartezeiterfüllung und zur dreijährigen Pflichtbeitragszeit bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung finden Sie hier.

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Welche Erwerbsminderungsrente steht mir zu?
  2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
  3. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
  4. Renten wegen voller Erwerbsminderung
  5. Bezugsdauer der Renten wegen Erwerbsminderung
  6. Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung
  7. Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

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