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Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Stand: 20.05.2019

Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Beamtinnen und Beamte können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie körperlich oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, die Dienstpflichten zu erfüllen und deswegen dauerhaft dienstunfähig sind. Dabei ist entscheidend, ob die Dienstunfähigkeit Folge einer Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes ohne grobes Verschulden ist.

Wenn Ihnen zuzumuten ist, an anderer Stelle zu arbeiten, werden Sie nicht in den Ruhestand versetzt. Es gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“.

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